Mannheim (bgn) — Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind für viele bei
der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) versicherte
Branchen gravierend. Besonders betroffen sind Hoteliers, Gastronomen, Bäcker
und Konditoren, Fleischereibetriebe sowie Schausteller. „Die Corona-Pandemie
bedroht viele Existenzen. Insbesondere im Gastgewerbe lassen die Gegenmaßnahmen
die Umsätze einbrechen. Wir werden deshalb schnell und so unbürokratisch
wie möglich den Betroffenen helfen und sie entlasten“, erklärt Klaus Marsch,
Hauptgeschäftsführer der BGN. „Wir können den betroffenen Unternehmen eine
zinsfreie Beitragsstundung anbieten. Zudem werden wir, sofern jemand mit Beiträgen
bei uns im Rückstand ist, die Vollstreckung unserer Forderungen aussetzen.
Damit leisten wir den uns möglichen Beitrag, um die betroffenen Unternehmen
in einer existenzbedrohenden Situation nicht noch finanziell zu belasten.“
Was kann gestundet werden?
Forderungen, die aus den Beitragsraten vom 15.03.2020 und 15.05.2020 entstehen.
Die zinslose Stundung gilt sobald sie beantragt wurde.
Was muss der Unternehmer tun?
Im Service-Center der BGN kann die Stundung formlos beantragt werden:
per Telefon 0621 4456 – 1581
per E-Mail beitrag@bgn.de
Über die BGN:
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mit Sitz in Mannheim ist seit 1885 die gesetzliche Unfallversicherung für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben.
Alle Beschäftigten in diesen Betrieben sind kraft Gesetzes bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei der BGN versichert – zurzeit rund 3,9 Millionen Menschen in fast 400.000 Betrieben.